3. März 2013
Eröffnung mit schönen Worten – hoffentlich keine leeren!
An der diesjährigen CITES-Konferenz feiert das internationale Abkommen seinen 40. Geburtstag. Achim Steiner, Leiter des UN Umweltprogramms UNEP, zeigte sich besorgt, dass, obwohl CITES bereits 5’500 Tiere und 28’000 Pflanzenarten aufführt, die Artenschutzprobleme weiterbestehen und noch schlimmer werden. Auch die Premierministerin von Thailand, Yingluck Shinawatra, zeigte sich besorgt, besonders wegen der schweren Wilderei von Elefanten. Sie meinte jedoch, dass Thailand nur ein Transitland sei, obwohl Elfenbeinschnitzereien auch hier auf den Märkten zu kaufen sind.
6. März 2013
Keine Transparenz – stossend für eine internationale Konvention!
Seit über 10 Jahren wird von den grossen Handelsnationen wie Japan und China nach geheimen Abstimmungen verlangt. Die gestrige Diskussion wurde nach zwei Stunden abgebrochen und heute neu aufgenommen. Nach fünfstündiger Diskussion resultierte, dass der Modus der geheimen Abstimmung beim Status quo bleiben soll. Die Diskussion drehte sich über die nötigen Stimmen, welche für das Eintreten auf eine geheime Abstimmung nötig wären. Der Entscheid fiel gegen Transparenz für das Weiterbestehen der Möglichkeit von geheimen Abstimmungen aus. Einige Länder wie die EU und Mexiko haben sich heftig für mehr Transparenz eingesetzt und werden, trotz dieses Entscheides, jeweils ihre Stimmen offenlegen.
Mit geheimen Abstimmungen geht nicht nur viel Zeit verloren, welche für wichtige Diskussionen über das Weiterbestehen von Tieren und Pflanzen genutzt werden könnte, sondern die Glaubwürdigkeit und Integrität eines Abkommens wird unterwandert und sollte kategorisch abgelehnt werden.
Der Handel mit Häuten der südostasiatischen Pythons
In einer Nebenveranstaltung der Konferenz wurde eine Untersuchung von Boa & Python Specialist Group von CITES, Traffic und International Trade Centre ITC zum Handel mit den enigmatischen Asiatischen Pythons vorgestellt. Diese Tiere sind schon seit über 50 Jahren im Handel und jährlich werden über eine halbe Million getötet.
Der Grossteil der Tiere wird vor allem nach Europa exportiert und zu Luxusprodukten verarbeitet. Die Schweiz allein importiert jährlich eine Million Uhrenarmbänder aus Reptilleder und 50’000 Produkte aus Pythonleder, zum grössten Teil von wild gefangenen Tieren.
Die fünf meist wild gefangenen Arten stammen aus Indonesien und Malaysia sowie vermehrt aus Vietnam und Laos. Seit kurzem soll es angeblich in den letztgenannten zwei Ländern Zuchtstationen geben. Den Wissenschaftern dieser Untersuchung wurde der Zugang jedoch immer verwehrt, was die Existenz dieser Stationen in Frage stellt.
Aufgrund von Schlupflöchern beim legalen Handel mit Pythonhäuten liegt im Moment ein Importverbot der EU für Produkte aus Malaysia vor. Deshalb nehmen die Häute häufig ihren Weg über Singapur nach Europa. Produkte aus Indonesien waren in der Schweiz in die Schlagzeilen geraten, weil sie mit gefälschten CITES-Papieren auf den Markt kamen. Eine Motion der Ständerätin der Grünen Bern, Franziska Teuscher, zu einem Importverbot für Reptilienleder aus Indonesien, wurde in der kleinen Kammer abgelehnt.
Nebst der Fragwürdigkeit der Zuchtstationen von Vietnam, ist auch ihre äusserst grausame Tötungsmethode ein Thema: Den Tieren wird der Anus und das Maul zugeschnürt und sie werden mit Gas aufgepumpt. Es dauert 15 Minuten bis die Tiere sterben. Die Wissenschafter meinten, es sei vielleicht angebracht, die Tiere vorher mit einem Schlag auf den Kopf zu betäuben. – Solche Methoden sind grundsätzlich zu verbieten! In den anderen Ländern wird den Tieren der Schädel eingeschlagen, der Kopf abgehackt oder sie werden erstickt. Zu diesem Thema hat die Schweiz innerhalb von CITES ein Expertenpanel gebildet, das Empfehlungen für eine tiergerechte Schlachtung von Reptilien erarbeitet.
Aber schliesslich sind es die Endverbraucher, die mit dem Kauf von Luxusprodukten aus Pythonleder diesen brutalen Handel ankurbeln. Für die lokale Bevölkerung, die mit 2 US$ auskommen muss, ist es verständlicherweise lukrativ eine Python für 100 US$ zu verkaufen. Wurden die Python während der Arbeit draussen opportunistisch gefangen, werden sie nun mehr und mehr gezielt gejagt (siehe Reportage der Rundschau vom 6. Oktober 2010).
Die Untersuchung zeigt vier Wege des illegalen Handels von Pythonhäute auf:
- Über die Drehscheibe Singapur nach Europa
- Grosse Vorräte an Pythonhäuten, die den Handel mit diesen Häuten undurchsichtig machen
- Die Häute werden zusammen mit anderen Produkten geschmuggelt oder werden ganz Häute deklariert, wenn es sich in Wahrheit um halbe handelt.
- Die Häute werden als „pre-convention“, also als alte Häute deklariert, die vor der Konvention 1973 erworben wurden, wenn es tatsächlich frische Häute sind.
Pythons haben zwar eine hohe Reproduktionsrate, sie sind früh geschlechtsreif, wachsen schnell, haben viele Nachkommen und gehören zu den am weitesten verbreiteten Schlangenarten der Welt. Ob deshalb Fangmengen die Art nicht schädigen, sei dahin gestellt. Einen grossen Einfluss haben sie auf jeden Fall. In Sumatra, zum Beispiel, werden verhältnismässig viel mehr nicht geschlechtsreife weibliche Netz-Pythons (die grösste Schlagen der Erde) gefangen. Diese Schlangen haben sich nie vermehrt und konnten somit nicht zum Fortbestehen der Art beisteuern. – Dies kann nicht nachhaltig sein. CITES verlangt, dass die Art in ihrem natürlichen Lebensraum in so hoher Zahl vorhanden sein muss, dass sie ihre ökologische Rolle spielen kann. Wie lange noch?
Es ist also von grosser Dringlichkeit, dass die Endverbraucher, sich der Probleme bewusst werden und aufhören, solche Luxus-Produkte zu kaufen. An den Behörden ist es, aufzuzeigen, wer wirklich von diesem lukrativen Markt profitiert – es ist nicht die lokale Bevölkerung – und die legalen und illegalen Geldflüsse zu untersuchen.
Haie und Mantarochen
Eine weitere Nebenveranstaltung zeigte auf, wie einfach es ist, getrocknete Haiflossen und Mantarochen-Kiemenplatten zu bestimmen. Der Aspekt der schwierigen Bestimmung für die Beamten am Zoll wird häufig als Argument gegen eine Listung von Arten verwendet.
Der Heringshai hat eine Rückenflosse mit einem hellen Anhang (siehe Foto) , der Weisspitzen-Hochseehai hat eine breite, oben abgerundete und weisse Flosse (siehe Foto) und die Flossen der drei Hammerhaie sind längliche, schlanke Flossen (siehe Foto). Mantarochen haben fünf Reihen von Kiemenplatten, die bei erwachsenen Tieren grösser sind als 30 cm, dunkel und mit glattem Rand (siehe Foto) und einfach von denen der Mobularochen zu unterscheiden sind, welche innen hell sind und/oder einen gezackten Rand haben (siehe Foto) . Mobularochen sind viel kleinere Tiere und haben eine andere Kopfform.
Einwände des grössten Verbrauchers, China, es gäbe zu wenige wissenschaftliche Daten über die Verbreitung von Hammerhaien, wurde mit 19 wissenschaftlichen Untersuchungen entgegnet.
Zudem erklärte Brasilien, eines der Länder, die den Antrag eingebracht haben, dass es sich nicht um ein Handelsverbot handelt, sondern darum, Handelszahlen zu erfassen, damit man mehr über diese Arten erfährt. Häufig wird auch argumentiert, dass zu wenig Wissen vorhanden ist, um zu entscheiden. Genau da beisst sich die Schlange in den Schwanz: entweder sammelt man Daten, um Entscheiden zu können, oder man hat zu wenige Daten und ist aus diesem Grund gegen eine Listung!
Zu all dem werden alle Anträge auch von der FAO (Food and Agriculture Organization) unterstützt sowie von CITES, die nach Rio +20 nun endlich auch die marine Biodiversität beginnt unter die Lupe zu nehmen.
7. März 2013
Antrag von den USA, den Eisbär (Ursus maritimus) auf Anhang I der Konvention zu stellen, um den zunehmenden internationalen Handel zu unterbinden, wurde in der ersten Runde der Verhandlungen verworfen. Emotionsgeladene Beiträge durch Inuits in Robbenfellgilets, hinterliessen den Eindruck, dass sie bei einem internationalen Handelsverbot keine Eisbären mehr jagen dürften. Fakt ist, dass eine Listung auf Anhang I zwar den internationalen, kommerziellen Handel verbieten würde, die Jagd der Inuits zur Selbstversorgung wäre aber auf keine Weise beeinträchtigt. Gleichwenig würde eine nachhaltige Trophäenjagd für Kanadier oder ausländische Touristen unterbunden.
Auch wenn es wahr ist, dass mit der Klimaveränderung und dem Rückgang des arktischen Eises der Eisbär primäre seinen Lebensraum verliert, ist die Jagd eine Bedrohung, die sofort gestoppt werden könnte. Während der letzten zwei Tage der Konferenz haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Anträge wieder für Diskussionen zu eröffnen und es kommt vor, dass man einen Entscheid überdenkt. Es bleibt also die Hoffnung, dass dies hier der Fall sein wird.
Antrag von Ecuador zum Vikunja (Vicugna vicugna). Das Vikunja ist die kleinste Art der Kamelfamilie und lebt in den Anden. Sie gleicht dem Guanako und kommt in Argentinien, Bolivien, Chile und Peru vor. Nachdem die Art über Jahrzehnte gewildert worden war, konnte sie sich durch die Listung in Anhang I erholen. Dies gilt auch für Populationen in Ecuador, wo die Art 1984 wieder eingeführt wurde und heute 4800 Tiere zählt.
Die Art wurde nun in Ecuador von Anhang I auf Anhang II verschoben, damit die lokale Bevölkerung einen Handel aus Wollprodukten starten kann. Dabei werden die Tiere gefangen und geschoren.
Dies wird heute in Bolivien bereits getan, wo die Populationen jedoch rund 300’000 Tiere zählen. Probleme für die Art entstehen, weil wilde Tiere wie domestizierte behandelt werden. Die Herden werden empfindlich gestört, Mütter von ihren Jungen getrennt und es kommt sogar zu Fehlgeburten. Ein weiteres potentielles Problem ist die Krankheitsübertragung durch Haustiere.
Die Auswirkungen einer solchen Handhabung von wilden Tieren, für eine so kleine Population, sind um so strenger zu untersuchen.
Antrag von Benin, Senegal und Sierra Leone zum Afrikanischen Manatis (Trichechus senegalensis). Der Antrag den Afrikanischen Manatis von Anhang II auf Anhang I zu transferieren, um den Handel zu verbieten, wird von fast allen 21 Anrainerstaaten unterstützt. Der Druck auf die Art und der internationale Handel haben zugenommen, was für ein Tier, das sich langsam fortpflanzt verheerend sein kann (Geschlechtsreife zwischen 4 und 5 Jahren und eine Tragzeit von 12 bis 14 Monaten).
Rund 4600 US$ werden pro Tier bezahlt, was die Jagd in diesen armen Ländern ankurbelt. Es gibt weniger als 10’000 Tiere und in den Regionen, wo gehandelt wird, nimmt die Zahl ab. Weiter führen wissenschaftliche Untersuchungen auf, dass der Afrikanische Manatis den Kriterien für eine Listung in Anhang I entspricht (zum Beispiel kleine Population, projizierte Abnahme von mehr als 30 % während der nächsten 3 Generationen und Verschlechterung des Lebensraums durch das Bevölkerungswachstum). Die Preise auf dem Markt nehmen zu, weil die Art seltener wird. Die Armut und damit das Fehlen von griffigen Kontrollmassnahmen treiben das Tier in die Ausrottung. Der Fang von lebenden Tieren, obwohl dies durch nationale Gesetze verboten ist, findet statt. So gingen zum Beispiel 2004 3 Tiere von der Elfenbeinküste nach Taiwan und 2010 4 Tiere von Kamerun nach China in Zoos.
Eine Anhang I-Listung wird das Auftreiben von Finanzen für eine Umsetzung von nationalen sowie regionalen Kontrollen fördern (zum Beispiel mit höheren Strafen für illegalen Handel).
Die offizielle Schweiz teilte vor der Sitzung mit, diesen Antrag nicht zu unterstützen, weil das Problem nicht der internationale Handel sei, sondern die Armut der Menschen, welche bestehende nationale Gesetze nicht umsetzten.
Aufgrund der grossen Unterstützung der Anrainerstaaten und den offensichtlichen Problemen, wurde der Antrag mit vielen unterstützenden Beiträgen und mit Konsens angenommen.
8. März 2013
Feilschen um bedrohte Tiere und Pflanzen ist in vollem Gange
Heute geht die erste Woche der CITES-Konferenz zu Ende. Über einige der 70 Anträge von 55 Ländern zu 320 Tier- und Pflanzenarten, welche durch den internationalen Handel bedroht werden, wurde bereits heftig diskutiert.
Antrag von Kolumbien zum Spitzkrokodil (Crocodylus porosus)
Kolumbien wollte die Population des Spitzkrokodils in der Baja de Cispata von Anhang I auf Anhang II verschieben. Ziel des Antrags war es, diese Art zu züchten, um sie wieder frei zu lassen und wenn überschüssige Eier angefallen wären, diese aufzuziehen, um in Zukunft einen internationalen Handel zu ermöglichen. Dies hätte der einheimischen Bevölkerung ein Einkommen bringen sollen.
Die Art ist zwar weit verbreitet, die hier betroffene Population jedoch klein und nur in einer kleinen Region vorkommend, weshalb sie sehr empfindlich ist. Dies entspricht der Definition für eine Anhang I-Listung, so dass eine „Rücklistung“ nicht richtig gewesen wäre. Die Art gilt als verletzlich und erholt sich nur langsam von der Übernutzung für den internationalen Handel von Luxusprodukten wie Taschen.
Die EU und auch die offizielle Schweiz anerkennen die grosse Leistung von Kolumbien für die Art, können aber aus den genannten Gründen den Antrag nicht unterstützen. Dass eine Population einer Art in einer Region stärker geschützt ist als in einer anderen (sogenanntes „split-listing“), um sie in Zukunft kommerziell zu nutzen, geht gegen die Regeln von CITES (Vorsorgeprinzip). Mexiko führte zudem an, dass bei einer solchen „split-listing“ der finanzielle Aufwand für Kontrollen grösser sei.
Die einheimische Bevölkerung sollte mit Hilfe dieser seltenen Art ein Ökotourismus-Projekt aufbauen. Es hat sich in vielen Gebieten der Erde gezeigt, dass das viel einträglicher ist, als die kommerzielle Nutzung durch Tötung. Das Geld geht direkt an die einheimische Bevölkerung und nicht an die Zwischenhändler und an die grossen Luxusindustrien, wie dies beim Verkauf der Häute der Fall wäre.
Antrag von Thailand zum Siam-Krokodil (Crocodylus siamensis)
Das Gastgeberland Thailand wollte das Siam-Krokodil von Anhang I auf Anhang II verschieben mit einer Nullquote für wilde Siam-Krokodile. Bereits Ende der 1930er Jahre wurden Zuchtstationen eingerichtet und heute leben dort rund 600’000 Krokodile. Sie wurden auch in Schutzgebieten ausgewildert, wo es heute rund 200 Tiere gibt.
In ihrem Verbreitungsgebiet wurde die Art so stark gejagt und ihr Lebensraum zerstört, dass sie Anzahl drastisch abnahm. Einige Zuchtstationen sind bei CITES registriert, eine Listung auf Anhang II würde es jedoch auch unregistrierten ermöglichen, ohne Vorgaben von CITES zu handeln.
Die offizielle Schweiz begrüsste zwar die Bemühungen von Thailand, unterstützen diesen aber Antrag nicht, weil das Ziel von CITES sein sollte, eine wilde Population wieder in der Wildnis zu etablieren und nicht in Zuchtstationen.
Die EU unterstreicht, dass die Art auf der Roten Liste als kritisch gefährdet gilt (die nächst höhere Stufe ist „vom Aussterben bedroht“) und der IUCN Specialist Group diesen Antrag nicht unterstützte.
Der Antrag wurde nicht angenommen, die Tiere bleiben geschützt. – In der Presse hat Thailand bereits angekündigt, den Antrag in der Plenarsitzung wieder einzubringen, um den Entscheid zu überdenken.
Antrag von Thailand zum Leistenkrokodil (Crocodylus porosus)
Auch das Leistenkrokodil, von dem ebenfalls nur etwa 200 Tiere in der Wildnis vorkommen, wollte Thailand von Anhang I auf II verschieben (mit einer Nullquote für den Export von wilden Tieren zu kommerziellen Zwecken). Die meisten wilden Leistenkrokodile kommen in einer sehr kleinen Population in Schutzgebieten vor. Über 60’000 Tiere werden in 836 Zuchtstationen gehalten, wobei nur 13 unter CITES registriert sind. Auch hier ist das Problem, dass mit einer Anhang II-Listung auch von den nicht registrierten Zuchtstationen hätten Häute international verkauft werden dürfen.
Der Antrag wurde nicht angenommen, die Tiere bleiben geschützt. – In der Presse hat Thailand bereits angekündigt, den Antrag in der Plenarsitzung wieder einzubringen, um den Entscheid zu überdenken.
Antrag von Neuseeland zu Grünen Baumgeckos (Grüngeckos) (Naultinus spp.)
Neuseeland versucht den Handel mit allen 9 Arten der Grünen Baumgeckos zu kontrollieren und wollte diese Artengruppe deshalb auf Anhang II stellen. Die Zahl der Tiere nimmt stark ab (über 10 % ab drei Generationen gerechnet); eine Art hat in den letzten 14 Jahre zu bis zu 95 % abgenommen und gilt als vom Aussterben bedroht. Das Verbreitungsgebiet ist klein und stark zerstückelt ohne Möglichkeit von Verschiebungen zwischen den Populationen. Diese Arten bringen lebende Junge zur Welt und sind in Neuseeland endemisch.
Die Art ist in Neuseeland geschützt (Listung auf Anhang III), sie wird jedoch gewildert und dabei werden vor allem trächtige Weibchen bevorzugt, was die Art noch stärker trifft. Auch wird von den Wilderern der Lebensraum zerstört und eingeführte, nicht einheimische Arten setzen ihnen zu.
Die Tiere sind individuell gekennzeichnet (wie unsere Fingerabdrücke), so dass sie am Zoll identifiziert werden können. Wird ein Tier von einem Wilderer konfisziert, lässt man es in seine angestammten Lebensraum wieder frei. Auf einschlägigen Webseiten taucht es oft trotzdem wieder zum Verkauf auf.
Pro Wildlife, eine deutsche Artenschutzorganisation, fand auf der weltgrössten Messe für Terrarientiere „Terraristika“, die gerade in Deutschland stattfindet, bereits mehrere Tiere, die zum Verkauf angeboten wurden.
Aufgrund der grossen Unterstützung wurde der Antrag mit Konsens angenommen.
Reptilienexpterten aus aller Welt sprechen von der schlimmsten Schildkrötenkrise aller Zeiten. Nur CITES kann jetzt noch die Notbremse ziehen. Deshalb: Ein grosser Tag für Reptilien!
Antrag von China zur Mangshanviper (Protobothrops mangsanensis)
Die hochgiftige Mangshanviper ist nur seit wenigen Jahren bekannt und kommt mit rund 500 Tieren in zwei kleinen Schutzgebieten Südchinas vor. Bei Reptilienhändlern ist sie hochbegehrt und wird für bis zu 5’000 Euro das Paar gehandelt. Es ist erfreulich, dass CITES dem Handel mit diesem Tier den Riegel vorgeschoben hat. Annahme in Anhang II (Erfassen des Handels).
Antrag von China, Japan und den USA zu 50 Schildkrötenarten aus Asien und den USA
Für 50 Schildkrötenarten wurde ein strengerer Schutz beschlossen. Für 20 besonders bedrohte Arten wurde der internationale Handel vorübergehend gestoppt oder ganz verboten, bei den anderen wird der Handel kontrolliert.
Viele der asiatischen Schildkröten gelten als vom Aussterben bedroht, weil sie zu Hunderttausenden eingesammelt und für die Fleischmärkte v. a. in China getötet werden. Aber auch die Europäer sind am Untergang dieser Tiere Schuld: Reptilienliebhaber geben für seltene Arten bis zu 10’000 Euro aus.
Die Schildkrötenbestände in den USA nehmen stark ab. Gleichzeitig nehmen die Exporte zu. Dreimal mehr Tiere als noch vor 10 Jahren werden nach Südostasien auf die Fleischmärkte exportiert, um die geplünderten asiatischen Arten zu ersetzen. Aber auch die Nachfrage auf dem Heimtiermarkt Europas nimmt zu.
10. März 2013
Chinatown in Bangkok – Eine Japanerin hatte mir einmal gesagt: „Die Chinesen essen alles, was Bein hat, ausser Stühle.“
Kaum setzten wir Fuss in Chinatown, überwältigen uns die Düfte und die fremden Sprachen. Der Lärm ist fast ohrenbetäubend und die Eindrücke dieser für uns fremdartigen Kultur folgen Schlag auf Schlag: Kaum um die Ecke, wo das Taxi uns abgesetzt hat, reihen sich die Haifischflossen-Suppen-Restaurants (siehe Foto). Im einen Schaufenster sind Flossen von Haifischen ausgestellt – je grösser, um so attraktiver. Hier zwei grosse Flossen des Riesenhais (Cetorhinus maximus) (siehe Foto) – im anderen Schaufenster bereiten die Köche die begehrte Suppe vor den Augen der Kundschaft vor.
Aber nicht nur im Restaurant, auch auf der Strasse wird die Suppe angepriesen (siehe Foto). Zusammen mit weiteren exotischen Delikatessen wie Schwalbennest-Suppe (siehe Foto) oder die vielen getrockneten Tieren wie Echsen (siehe Foto), Schlangen (siehe Foto) und Seepferdchen (siehe Foto).
Seepferdchen stehen bei CITES auf Anhang II. Diese Tiere sollten nur kontrolliert gehandelt werden. Verdeckte Ermittlungen von 2012 haben gezeigt, dass 150 Millionen Seepferdchen pro Jahr für die Traditionelle Chinesische Medizin in China gehandelt werden. Siebenmal mehr als die offiziellen Zahlen.
Rund 70 Länder fangen und verkaufen Seepferdchen. Wurden die Tierchen früher für gutbetuchte Chinesen zu Pillchen verarbeitet, leisten sich heute auch Chinesen mit normalen Einkommen solche angebliche Medizin. In schätzungsweise 10 bis 20 Jahren werden wilde Bestände der über 50 Arten von Seepferdchen bis zur Ausrottung geplündert worden sein. Seepferdchen können gezüchtet werden, aufgrund von schlechter Wasserqualität und falschem Futter haben sich keine kommerziell brauchbaren Zuchtstationen in China etabliert.
Wir beenden unseren Ausflug auf dem Flower Market (Blumenmarkt): eine Erholung für alle unsere Sinne – und unser Herz.
11. März 2013
Fünf Hai- und zwei Rochenarten erhalten vielleicht etwas mehr Schutz
Die Weltgemeinschaft hat erkannt, dass dringend für den Schutz von Haien und Rochen gehandelt werden muss, sonst ist es bald zu spät. Er unregulierte Handel mit diesen Haien und Rochen gefährdet nicht nur die Tier dezimiert und deren Ökosystem, das Meer, schädigt, sondern auch die lokalen Bevölkerungen. Der Ökotourismus erzielt sehr viel Geld dank dieser Arten, welche zu Hunderttausenden Tauchern anzieht. So haben sich heute sogar regionale und internationale Tauchgemeinschaft für Hai- und Rochenschutz lautstark gemacht.
Der Heringshai, der Weissspitzen-Hochseehai und drei Arten von Hammerhaien (Bogenstirn-Hammerhai, Grosser Hammerhai, Glatter Hammerhai) sowie der Riesen- und der Riff-Mantarochen. Anhang II bedeutet, dass es für ihren internationalen Handel eine Erlaubnis braucht, um sicher zu stellen, dass ihr Fang bzw. ihre Exporte nachhaltig und legal sind. Dabei werden auch wertvolle Handelszahlen erfasst, welche Aussage über die Bestände machen.
Antrag zum Heringshai (Lamna nasus)
Der Antrag wurde von Brasilien, Komoren, Kroatien Dänemark für die EU und Ägypten unterbreitet. Der Heringshai kommt in kühlen Gewässern der Welt vor, wobei er in der nördlichen Hemisphäre häufiger war als in der südlichen. Heute gilt er je nach Region als „verletzlich“ bis „vom Aussterben bedroht“; für letztere Populationen sollten demnach sogar der Handel verboten werden und die Tiere auf Anhang I gelistet werden. Nicht nur die Flossen für den asiatischen Markt, sondern auch der Handel mit seinem Fleisch für den europäischen Markt, treiben die Art in die Ausrottung.
Der Antrag wurde mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen, wobei die Ländern 18 Monate Zeit haben, diesen Entscheid umzusetzen. Auch besteht noch die Gefahr, dass Länder, die gegen die Handelskontrolle waren, wie China und Japan, eine erneute Abstimmung verlangen.
Antrag zum Weissspitzen-Hochseehai (Charcharinus longimanus)
Brasilien, die USA und Kolumbien erläutern die Probleme für diese Art. Untersuchungen haben ergeben, dass der Weissspitzen-Hochseehai bald ausstirbt, wenn er weiterhin in solch grossen Mengen ausgefischt wird. Vor den Malediven, erzählen örtliche Taucher, ist er praktisch verschwunden. Als neues Mitglied zu CITES, teilt der Delegierte der Malediven mit, dass sich sein Land für den Erhalt der Arten, primär der Korallenriffe und der Haie, einsetzen wird.
Der Weissspitzen-Hochseehai wird vor allem als sogenannten Beifang bei der Langleinen- und Ringwadennetz-Fischerei auf Tun- und Schwertfische gefangen. Die Konsumenten – also auch Schweizerinnen und Schweizer, die Tun- und Schwertfisch essen – sind am Niedergang dieses majestätischen Tieres mitverantwortlich.
Der Antrag wurde mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen, wobei die Ländern 18 Monate Zeit haben, diesen Entscheid umzusetzen. Auch besteht noch die Gefahr, dass Länder, die gegen die Handelskontrolle waren, wie China und Japan, eine erneute Abstimmung verlangen.
Antrag zu drei Hammerhaie: Bogenstirn-Hammerhai (Sphyrna lewini), Grosser Hammerhai (Sphyrna mokarran), Glatter Hammerhai (Sphyrna zygaena)
Der Antrag dieser drei Arten wurde von Brasilien, Costa Rica, Honduras, Kolumbien, Ecuador, Dänemark für die EU und Mexiko. Die drei Hammerhaie werden als Beifang oder gezielt gefangen. Ihre Flossen und ihr Fleisch sind sehr gefragt. Auf dem internationalen Markt besteht eine überaus grosse Nachfrage nach Hammerhaiflossen. Fast 3 Millionen Hammerhaie werden jährlich wegen ihrer Flosse international gehandelt. Bis zu 60 % aller Haiflossen landen auf dem Markt von Hong Kong. Costa Rica hat ihn 2012 auf Anhang III gesetzt und somit ein Handelsverbot für die Art ausgesprochen. Vor dem Weltnaturerbe der Galapagos-Inseln werden diese Haie wegen ihrer Flossen illegal gefangen.
Antrag zu den zwei Mantarochen: Riesen- und Riff-Mantarochen (Manta birostris und Manta alfredi)
Brasilien, Kolumbien und Ecuador erklären, das die kleinen und stark zerstückelten Populationen der Riesen- und Riff-Mantarochen, die in den tropischen und subtropischen Gewässern vorkommen, durch Überfischung stark gefährdet sind. Ihrer langsamen Fortpflanzung mit wenige Nachkommen und ihre Langlebigkeit (40 Jahre) setzt die Jagd stark zu. Die friedfertigen Tiere, die sich von Plankton ernähren, haben nebst dem Menschen praktisch keine natürlichen Feinde. Der Handel mit ihren Kiemenplatten für den asiatischen Markt, der kaum 10 Jahre alt ist, hat die Tiere so stark dezimiert, dass sie klar den Richtlinien entsprechen, auf Anhang II gelistet zu werden.
Der Antrag wurde mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen, wobei die Ländern 18 Monate Zeit haben, diesen Entscheid umzusetzen. Auch besteht noch die Gefahr, dass Länder, die gegen die Handelskontrolle waren, wie China und Japan, eine erneute Abstimmung verlangen.
Die offizielle Schweiz unterstützt die Hai- und Mantarochenanträge.
Aussicht:
Am Mittwoch und Donnerstag finden die Plenarsitzungen statt, an denen die Länder die Entscheide über die Anträge bestätigen. In der japanischen Presse werden Japan und China zitiert, die zumindest die Haie wieder besprechen wollen. Hier besteht die Gefahr, dass für einige die Diskussion wieder eröffnet wird und es erneut zu einer Abstimmung kommt. Dies war zum Beispiel an der letzten Konferenz in Doha, Qatar, im 2010 der Fall, als der Schutz des Heringshaies in der Schlussdiskussion zu Fall gebracht wurde. Seither hat die EU seinen Fang zwar Verboten, im Mittelmeer kommt er trotzdem praktisch nicht mehr vor.
Wird der kontrollierte Handel mit diesen Haien und Rochen in der Plenarrunde bestätigt, haben die Länder trotzdem noch 18 Monate Zeit, diese Kontrollmechanismen umzusetzen. Diese Übergangszeit wurde eingebracht, damit sich die grossen Fischereinationen nicht querstellen und den Entscheid blockieren. Es darf also trotz positivem CITES-Entscheid noch eineinhalb Jahre geplündert werden.
12. März 2013
Keine Handelskontrollen für Süsswasser-Stechrochen
Antrag zu den Süsswasser-Stechrochen (Manzanza-Rochen, Pfauenaugen-Stechrochen und Blumenrochen)
Im Gegensatz zu ihren Verwandten, die Mantarochen, welche im Meer leben, kommen die Süsswasser-Stechrochen Manzanza-Rochen (Paratrygon aiereba), Pfauenaugen-Stechrochen (Potamotrygon motoro) und Blumenrochen (Potamotrygon schroederi) in den Flüssen Südamerikas vor. In Kolubien sind die Manzanza-Rochen als bedroht eingestuft und in Brasilien gilt ein Handelsverbot.
Diese Tiere sind sehr anfällig auf eine Übernutzung, weil sie sich sehr langsam fortpflanzen: Sie sind erst mit 4 Jahren geschlechtsreif und bringen nur alle zwei Jahre 1-7 lebende Junge zur Welt. Auch die Verschlechterung ihres Lebensraumes stellt ein Problem dar.
Allein aus Kolumbien wurden zwischen 1995 und 2012 über 500’000 Süsswasser-Stechrochen, v. a junge Tiere, international gehandelt. Einerseits werden die in Brasilien geschützten Manzanza-Rochen primär nach Thailand, Hong Kong, Korea und Japan geschmuggelt, andererseits exportiert Brasilien in drei Jahren über 36.000 Pfauenaugen-Stechrochen.
In Europa werden die Tiere für bis zu 350 US$ für die Aquarienhaltung gehandelt. Für Privatbesitzer werden sie immer häufiger zum Problem, weil die Tiere bis zu 25 Jahre alt werden und 20 Körpergrösse erreichen. In der Schweiz braucht es deshalb eine Spezialgenehmigung für die Haltung dieser Tiere.
Mit dem Argument, dass man zu wenig über die Anzahl der Tiere in ihrem Lebensraum wisse und die Tiere gezüchtet werden können, machen sich die Tierhandel- und Aquaristik-Verbände gegen eine Listung stark.
Eine Listung auf App. II hätte dazu beitragen, dass diese Daten erhoben würden, um sicherzustellen, dass ihre (intensive) Nutzung keinen negativen Einfluss auf das Weiterbestehen der Art hat (non-detriment finding).
Die Schweiz hat gegen diesen Antrag gestimmt.
Am Nachmittag wurden über 20 Pflanzen-Anträge besprochen, welche durch den internationalen Handel betroffen sind. Ein grosser Erfolg für die Tropenwälder!
Hier ein paar Beispiele:
Antrag zu Ebenholz (Diospyros spp.) und Palisander (Dalbergia spp.); nur Arten von Madagaskar, nur verarbeitetes Stammholz, gesägtes Holz und Furniere.
Madagaskar will beide Arten auf Anhang II stellen, weil sie aufgrund von „look-alike“-Probleme (Aussehen ähnlich) mit anderen ähnlichen Arten verwechselt werden können. Zudem hat Madagaskar einen Massnahmenplan erarbeitet zur Umsetzung der Handelskontrolle.
Viele Arten dieser Gattungen sind endemisch, kommen also nur in Madagaskar vor. Die Nachfrage nach diesem Holz ist so stark gestiegen, dass es äusserst wichtig ist, den internationalen Handel zu kontrollieren. Eine Anhang-II-Listung würde die strikten nationalen Gesetze unterstützen. Der Delegierte von Madagaskar unterstreicht, dass es nicht um einen Handelsstopp geht, sondern um eine Kontrolle, welche auch für die lokale Bevölkerung von Vorteil sein wird.
In den letzten 10 Jahren haben, auch durch die politische Unstabilität im Land, der internationale illegale Handel und die organisiert Kriminalität zugenommen, auch in Nationalparks. Eine Listung auf Anhang II schickt auch die richtige „Nachricht“ an die Verbrauchernationen!
Die Anträge werden mit Konsens angenommen.
Antrag zu Thailand-Rosenholz (Dalbergia cochinchinensis)
Antragsteller sind Thailand und Vietnam. Diese Arten kommen in Thailand, Vietnam, Laos und Kambodscha vor. In Vietnam hat die Population in den letzen 5-10 Jahren um bis zu 60 % abgenommen. In Thailand hat es noch rund 100’000 Bäume. Nebst Abholzung für landwirtschaftliche Kulturen wird dieses Edelholz auch vermehrt illegal gehandelt. Es ist eines der teuersten und begehrtesten Edelhölzer der Welt. Andere Edelhölzer wurden durch CITES geschützt, so dass sich der Druck auf weitere, nicht geschützte Edelhölzer verschiebt. Aus diesem Grund muss eine Anhang-II-Listugn eingeführt werden.
Die offizielle Schweiz beglückwünscht Thailand and Vietnam zum gut vorbereiteten Antrag. Er zeige klar auf, dass die Art trotz Schutzmassnahmen abnimmt. Eine Listung in Anhang II wird helfen, den internationalen Handel besser zu regeln.
Der Antrag wird mit Konsens angenommen
Antrag zum Schwarzen Rosenholz (Dalbergia retusa), Granadillo (Dalbergia granadillo)
Der Antrag von Belize beide Arten auf Anhang II zu listen. Der Antrag beinhaltet einen Massnahmenplan und Bestimmungsunterlagen, um diese Arten von anderen Arten Mittelamerikas unterscheiden zu können.
Das Schwarze Rosenholz wird auf der Roten Liste als verletzlich aufgeführt und es gibt einen bis zu 50 % Lebensraumverlust in den letzten 10 Jahren; Hauptimporteur ist China. Eine nachhaltige Nutzung durch Plantagen ist erst im Aufbau.
Es besteht eine starke Nachfrage nach Schwarzem Rosenholz. Obwohl es geschützt ist, nimmt der illegale Handel zu. Beide Arten sehen sehr ähnlich aus und können verwechselt werden, so dass es gemäss dem Vorsorgeprinzip Sinn macht, den Handel mit beiden Arten zu kontrollieren.
Der Antrag wird mit Konsens angenommen
Antrag zu Honduras Palisander (Dalbergia stevensonii)
Belize stellt den Antrag mit der Änderung vor, dass es sich auf verarbeitetes Stammholz, gesägtes Holz und Furniere beschränkt.
Wegen der grossen Nachfrage aus Asien nimmt der Handel exponentiell zu. Gemäss der Datenbank von CITES: über 400’000 Kubikmeter aus Guatemala (2008-2010) und über 25’000 Kubikmeter aus Belize (1999-201). In nur drei Jahren wurden 140’000 Tonnen aus Mexiko exportiert.
Es wird vor allem das rosagefärbte Kernholz benutzt: für Musikinstrumente wie Gitarren und Harfen und nun vermehrt für Furnierholz. Dies führt dazu, dass bis zu 80 % des Holzes Ausschuss ist. Untersuchungen haben gezeigt, dass sich die Art sehr langsam durch Samen propagiert und sie ein sehr langsames Wachstum hat.
Im Moment steht nur die Population von Guatemala auf Anhang III. Es sollte jedoch baldmöglichst die gesamte Gattung auf Anhang II gestellt werden.
Der Antrag wird mit Konsens angenommen
Antrag zum Ostafrikanischen Stinkholz (Osyris lanceolata)Kenia und Tansania möchte diese Art auf Anhang II führen mit der Anmerkung, dass sich die Listung nur auf Kenia, Tansania, Uganda, Ruanda, Burundi and Äthiopien bezieht und für alle Teile und Extrakte sowie fertigen Produkte gilt. Es wird vor allem das Kernholz alter Bäume benutzt und der Rest oft weg geworfen. Eine Nachzucht ist äusserst schwierig.
Es gibt eine starke Nachfrage nach ätherischen Ölen dieser Art, die auch als „Falsches“ Sandelholz bekannt ist. Die „Echten“ Sandelhölzer von Südostasiens und Australiens können nun nachhaltig in Plantagen gezüchtet werden, so dass auf die billigeren – und ungeschützten- „Falschen“ Sandelhölzer Ostafrikas zurückgegriffen wird.
Der Antrag wird mit Konsens angenommen.
13. März 2013
Die erste Plenarrunde ist dazu benutzt worden, einige der Entscheide zu beglaubigen, die während der Kommissions-Gesprächen gefasst worden waren.
Einzig Thailand hat die Diskussionen wieder eröffnet, um den Schutz der wenigen in der Wildnis verbliebenen Siam-Krokodilen zu schwächen. In den angeregten Diskussionen wurde die unglaubliche Arroganz oder Ignoranz Thailands offenkundig. So meinte der Delegierte, dass 200 Siam-Krokodile in der Wildnis mehr als genug seien, um ihr Weiterbestehen zu sichern. Vielleicht sollte ihm jemand ein Biologiebuch schenken! In diesen Zuchtstationen gibt es vor allem Hybride (Kreuzung verschiedener Arten), was auch eine Auswilderung sehr fragwürdig macht.
Es kam erneut zur Abstimmung: Die Stimmen für den Schutz waren noch zahlreicher als während der Kommissionsabstimmung. – Nichtsdestotrotz fristen die Krokodile in den Zuchtstationen, auch in CITES-registrierten – ein sehr trauriges Dasein. Über 600’000 Siam-Krokodile warten in diesen Zuchtstationen geschlachtet und zu Taschen, Schuhen und sonstigen Luxusprodukten (siehe Foto) verarbeitet zu werden. Sind sich die Konsumentinnen und Konsumenten solcher Produkte nicht bewusst, wie viel Leid ihre Verhalten bedeutet oder sind sie einfach gleichgültig?
Morgen sollte die Handelskontrolle der fünf Haiarten bestätigt werden. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass es erneut zu Diskussionen kommt.
14. März 2013
Ein erster Schritt in Richtung Haischutz wurde getan und den Hauptimporteuren wurde eine Lektion erteilt!
Wir bleiben realistisch, denn der Schutz von Weissspitzen-Hochseehai, Heringshai sowie Bogenstirn-, Grosser und Glatter Hammerhai tritt erst in 18 Monaten in Kraft und die chinesischen Grosshändler von Haifisch-Flossen aus Hong Kong, scheinen sich gemäss chinesischer Presse nicht um diesen Entscheid zu kümmern.
Zum Weissspitzen-Hochseehai (Charcharinus longimanus)
In der Plenarrunde wollte Japan, unterstützt durch Gambia, die Diskussion über die Handelskontrollen des Weissspitzen-Hochseehais wieder eröffnen. Die lateinamerikanischen und afrikanischen Länder haben sich erfolgreich gewehrt und somit wurde die Eindrittelmehrheit für die Wiedereröffnung der Diskussionen nicht erreicht. Der Weissspitzen-Hochseehai wird in 18 Monaten kontrolliert gehandelt werden.
Zu den drei Hammerhaien: Bogenstirn-Hammerhai (Sphyrna lewini), Grosser Hammerhai (Sphyrna mokarran), Glatter Hammerhai (Sphyrna zygaena) wollte Grenada die Diskussion wieder eröffnen. China, der Hauptimporteur von Haifisch-Flossen, unterstützte diesen Antrag. Auch sie blitzten ab und die drei Hammerhaie werden in 18 kontrolliert gehandelt werden.
Zu den Elefanten
Für die Elefanten sieht die Zeit gar nicht rosig aus. Die Wilderei ist aus allen Fugen geraten und sogar während der Konferenz wurden hier in Thailand Elefanten gewildert. CITES hat während dieser Konferenz nicht unternommen, um die Kontrollen zu verschärfen. Auch will CITES nicht einsehen, dass der legale Verkauf von Elfenbein, der 1997 und 2002 entschieden worden war, das falsche Signal an die Wilderer geschickt hatte: der Handel mit Elfenbein sei erlaubt. Ein Armutszeugnis!
In 2011 wurden 25’000 Elefanten gewildert und 2012 waren es noch mehr. Das Elfenbein wird nach Asien verkauft, wo daraus Kuriositäten geschnitzt werden. China als Hauptimporteur von Elfenbein aus Afrika sieht sich nicht als Hauptproblem. Aber nicht nur Elefanten lassen ihr Leben, auch die Wildhüter, die sich für die Elefanten einsetzen, werden von den Wilderern erschossen. Rund 5000 Wildhüter in den letzten 10 Jahren! – Wollen wir die Elefanten vor dem Aussterben bewahren, müssen alle mitmachen. Der Handel wird nur durch den Konsum aufrecht erhalten!
Die nächste Konferenz wird 2016 in Südafrika stattfinden.